Ausschreibung für Segelyachten des MYN



Skipperbesprechung ist 9:00 Steg G

Startgeld 10 € bei Meldung bis zum 12.05. unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. unter Angabe von Skipper, Telefonnummer, Bootstyp, Segelnummer und Yardstick.

Es gelten (in dieser Reihenfolge: Yardstick lokal (Mittwochregatta ohne Förder- bzw. Strafpunkte) Yardstick nach Liste DSV.

Abweichungen im Propeller werden berechnet. Extrapunkte für Spi- Gennacker (ja/nein) werden nur gewertet, wenn der Kurs das Setzen dieser Segel ermöglicht.

Nachmeldungen Startgeld: 15€ und nur, wenn der Yardstick nicht aufwendig recherchiert werden muss.

Die Regatta startet in Neustadt und endet in Großenbrode.

Funkkanal 69

Es wird Samstag auf dem Vereinsgelände des Großenbroder Yachtclubs gegrillt. Grillgut ist mitzubringen. Ich nehme Kohleballast mit.

Die Rückfahrt erfolgt am nächsten Tag. Hier gibt es die Chance auf eine "Revanche".

Die Rückfahrt wird ausgewertet und per Mail sowie auf der nächsten Monatsversammlung bekannt gegeben.

Eine Zusammenkunft oder Siegerehrung am Sonntag sind nicht geplant.

Der Sportwart

Carsten Schwering







Die Formalien oder das Kleingedruckte:

1 REGELN
1.1 Die Veranstaltung wird nach den Regeln, wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln (WR) definiert sind, durchgeführt, sowie der Segelanweisung
1.2 Die Seeschaffahrtstraßenordnung gilt zu jedem Zeitpunkt auf dem Wasser - insbesondere gegenüber denen, die nicht Regatta fahren.

2 SEGELANWEISUNGEN
2.1 Die Segelanweisungen werden auf der Steuermannsbesprechung bekanntgegeben.

3 KOMMUNIKATION
3.1 Die offizielle Kommunikation während der Regatta erfolgt auf Kanal 69.
3.2 Der Sportwart ist auf See unter der Nummer 04102 607 69 80 erreichbar.

4 TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND MELDUNG
4.1 Die Regatta ist für alle Segelyachten des MYN. Gäste sind nach Absprache willkommen..
4.2 Schiffsführer müssen einen für das Fahrtgebiet und die Antriebsart vorgeschriebenen und ggf. empfohlenen gültigen Befähigungsnachweis besitzen.
4.3 Teilnahmeberechtigte Boote müssen sich über die e-Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. verbindlich
anmelden, unter Angabe der wichtigsten Daten: Name des Skippers Kontaktdaten (mobile Telefonnummer)  Segelnummer, Bootstyp, Yardstickzahl
Meldeschluss für die Herbstregatta ist am 1
2.05.2022. Nachmeldungen sind bis zur Skipperbesprechung möglich.
Mit der Anmeldung zur Herbstregatta wird die Einhaltung der Regeln dieser Ausschreibung und den Wettfahrtregeln Segeln des DSVs bestätigt.

5 Startgeld für die Herbstregatta, Liegeplatz und Kranen:
5.1 Das Startgeld beträgt: 10,00 Euro;
Bitte das Startgeld passend bereithalten, da kein ausreichendes Wechselgeld vorgehalten wird.
5.2 Liegeplätze auf dem Gelände des Großenbroder Yachtclubs stehen zur Verfügung. Der Liegeplatz muss beim Hafenmeister gezahlt werden.
Liegeplätze sind nicht reserviert. Sollten wider Erwarten nicht genügend Liegeplätze vorhanden sein, kann auf den Nachbarhafen ausgewichen werden.

6 Zeitplan
6.1 Steuermannsbesprechung: 9:00 am G-Steg
6.2 Startzeit: Start zur Wettfahrt: Samstag gegen 10:00 Uhr. Weiteres wird durch die Wettfahrtleitung bekannt gegeben.

7 WERTUNG
7.1 Gesegelt wird nach Yardstick. Es gilt der Yardsick nach folgender Reihenfolge:
- Revieryardstick (Mittwochregatta, jedoch ohne Forder/Strafpunkte)
- DSV Yardstick nach Tabelle 2022 mit Yardstick Grundstandard (Punkt 2)  mit Abweichungen (Punkte 3 und 4)
Vergütungen "Spi", Genua etc. gelten nur, wenn diese Segel potentiell geführt werden können
(Punkt 5.2.2).

8 Siegerehrung/Preise/Rahmenprogramm
8.1 Die Siegerehrung erfolgt beim Grillen in Großenbrode.

9 MEDIENRECHTE
9.1 Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis, dass Fotos und Videos von ihrer Person gemacht und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters verwendet werden dürfen, z.B. über Webseiten, Newsletter, Printmedien und soziale Netzwerke. Darüber hinaus übertragen die Teilnehmer bzw. deren Personensorgeberechtigte dem Veranstalter entschädigungslos das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht für die Nutzung von Bild-, Foto-, Filmmaterial, das während der Veranstaltung von den Teilnehmern gemacht wurde.

10 DATENSCHUTZHINWEISE
10.1 Der Veranstalter wird die mit der Meldung und die mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern.

11 HAFTUNGSBEGRENZUNG, UNTERWERFUNGS-KLAUSEL
11.1 Die Verantwortung für die Entscheidung, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein beim Bootsführer, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für die Mannschaft. Die
Bootsführer sind für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten der Mannschaft sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die den Teilnehmern während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreien die Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Vertreter des Vereins,, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
11.2 Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisungen sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


12 VERSICHERUNG

12.1 Jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die für das Veranstaltungsgebiet gültig ist.